06.03.2023

Neue Förderung "Klimafreundlicher Neubau" ab März 2023

Seit dem 1. März 2023 können über einen Finanzierungspartner Anträge für eine Unterstützung aus dem neuen Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) gestellt werden. Einen Antrag kann stellen, wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut, oder wer zum ersten Mal ein neu errichtetes klimaangepasstes Wohn- oder Nichtwohngebäude erwirbt.

Mit der neuen Förderung soll ein Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und zur Erreichung der nationalen Klimaziele geleistet werden. Über das KFN-Programm wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40/Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

Der Betrieb der Gebäude zeichnet sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig über den Finanzierungspartner die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Die neue Förderung, für die insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung stehen, erfolgt über zinsverbilligte Kredite:

  • Förderkredit ab 0,01% effektiver Jahreszins*
  • bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Alle Infos zu den neuen Förderrichtlinien finden Sie auf www.kfw.de

Wichtig: Wenn Sie Ihr Bauvorhaben mit Meisterstück-HAUS über das KFN-Programm fördern lassen wollen, so informieren Sie Ihre/n Meisterstück-HAUS Fachberater/in bitte bereits zu Beginn der Planungsphase, damit wir Ihnen ein auf dieses Förderprogramm abgestimmtes Angebot erstellen können.

Bitte beachten Sie, dass der Abschluss eines Werkvertrages vor der Durchführung eines dokumentierten Beratungsgesprächs mit einem Finanzierungspartner der KfW förderschädlich ist. Ihr Finanzierungspartner dokumentiert dieses Beratungsgespräch zur Bundessförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Hilfe eines KfW-Formulars.

Weitere Infos zu den förderfähigen Meisterstück-Häusern finden Sie hier!

*Stand: 03.2023