13.12.2022

Neue Förderrichtlinen für den Neubau 2023

Nach aktuellen Stand bleibt die Neubauförderung für Wohngebäude entsprechend der Fassung der BEG WG vom 7. Dezember 2021 (BAnz AT 25.01.2022 B1), zuletzt geändert durch die Änderungsbekanntmachungen zu den BEG vom 21. Juli 2022 (BAnz AT 27.07.2022 B1) und 15. September 2022 (BAnz AT 21.09.2022 B2) bestehen, bis diese in einer neuen Förderrichtlinie geregelt wird.

Die neue Förderrichtlinie für den Neubau soll ab März 2023 unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Kraft treten. Über Fördersätze und deren Höhe können wir an dieser Stelle leider keine Aussage treffen. Die Eckpunkte für das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ sind derzeit ebenfalls nicht bekannt.

Alle Infos zur aktuellen Fördersituation erhalten Sie auf der Seite der KfW-Bank.