Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF)


Das Gütesiegel QDF ist das umfangreichste Qualitätszeichen im deutschen Fertighausbau. Zu den Prüfkriterien zählen höchste technische Standards und Forderungen an Energie-Effizienz, Umweltschutz und Vertragsgrundlagen, die z. T. weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehen.


2016 wurde die Satzung der QDF im Sinne des nachhaltigen Bauens konsequent weiterentwickelt und an den neuesten Stand der Technik angepasst. Sie formuliert verbindliche Anforderungen an die ökonomische, ökologische, funktionale und technische Qualität der Häuser und des Bauprozesses. So steht das QDF-Siegel u.a. für:

  • Höchste Bauqualität: durch Vorfertigung mit Präzisionsmaschinen in geschützten Werkhallen, geschulte Montageteams und ökologische Baumaterialien mit besten Dämmeigenschaften zugunsten einer vorbildlichen Energieeffizienz 
  • Planungssicherheit: durch Festpreisgarantie und eine berechenbare Bauzeit
  • Wohngesundheit: durch die ausschließliche Verwendung von nachweislich gesundheitsverträglichen Holzwerk-
    und Dämmstoffen

Als Meisterstück-HAUS Kunde erhalten Sie von uns zudem eine Hausakte. Sie enthält u.a.:

  • die Bau-und Leistungsbeschreibung
  • den Energieausweis
  • Bauzeichnungen
  • das Bemusterungsprotokoll
  • Bedienungs- und Wartungsanleitungen für die technischen Gebäudeausrüstungen

Bei eigenverantwortlicher Pflege und Fortführung durch den Bauherrn dient die Hausakte als Dokumentation über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes und trägt zu dessen Werthaltigkeit bei.

Mit dem QDF-Siegel gibt Ihnen Meisterstück-HAUS ein umfassendes und nachprüfbares Qualitätsversprechen, das sich an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit orientiert. Darüber hinaus erfüllen QDF-qualitätsgesicherte schlüsselfertige Meisterstück-Häuser die Anforderungen der KfW-Bank an die Baubegleitung geförderter Eigenheime ohne die übliche Einbindung eines externen Sachverständigen.

Weitere detaillierte Infos zu den Anforderungen des QDF finden Sie auch auch auf der Internetseite des BDF Bunderverbandes Deutscher Fertigbau e.V.: www.fertigbau.de sowie auf www.fertighauswelt.de. 

RAL-Gütezeichen Holzhausbau


Die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF) ist vom RAL als Gütegemeinschaft anerkannt und somit berechtigt, diverse RAL-Gütezeichen zu führen. Als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung (LBO) und EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) führt die BMF Fremdüberwachungen auf nationaler und europäischer Ebene durch.

Meisterstück-HAUS ist langjähriges Mitglied in der BMF und unterzieht sich damit der regelmäßigen RAL-Güteprüfung.

Das RAL-Gütezeichen Holzhausbau (RAL-GZ 422) belegt die regelmäßige Überwachung von Fertigung und Montage des Hausherstellers und baut auf der baurechtlichen Zertifizierung der Holztafelelemente auf. Diese werden in den Produktionsstätten der Mitgliedsunternehmen vorgefertigt und ein- oder beidseitig beplankt. Durch die Eigenüberwachung der Unternehmen und die Fremdüberwachung über die BMF wird die Qualität der einzelnen Fertighauselemente von Wänden, Decken und Dächern sichergestellt und gesteigert. Zusätzlich zur Werksüberwachung wird auch die Errichtung bzw. die Montage der Gebäude im Rohbau stichprobenartig überwacht.

Ausführliche Infos zum RAL-Gütesiegel finden Sie auf der Internetseite der BMF: guetesicherung-bau.de

Im Jahr 2017 wurde Meisterstück-HAUS für 35-jährige Mitgliedschaft in der Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF) geehrt:

„Durch die langjährige Mitgliedschaft wurde eine Kompetenz bei den Themen Sicherheit und Qualität im Holz- und Fertigbau geschaffen, die sich nicht nur für die Hersteller von Fertighäusern sondern auch für angehende Baufamilien bezahlt macht. Die Produkte der BMF-Mitgliedsunternehmen stehen für Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Wohngesundheit, und das ist ein Ergebnis dieser langjährigen Qualitätssicherung im Holzbau“, resümierte BMF-Vorstandsmitglied Andreas Bayer.

Geprüfte Qualität

Wenn trotzdem mal etwas schief geht, hilft die Ombudsstelle


Im Falle (hoffentlich nicht auftretenden) Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bauherren und unserem Unternehmen hat der Bauherr die Möglichkeit, kostenfrei die Ombudsstelle der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau QDF anzurufen. Unser Unternehmen akzeptiert etwaige Entscheidungen dieser Ombudsstelle als bindend.

Ausschließlich für den Fall, dass der Kunde trotz einer Entscheidung gerichtliche Schritte einleitet, entfällt die zuvor vereinbarte Verbindlichkeit. In den Fällen, in denen zur neutralen Begutachtung etwaig angezeigter Mängel die Einschaltung eines neutralen Gutachters erforderlich wird, werden in einem Ombudsverfahren diese Kosten nach Maßgabe des Gutachters auf die Parteien umgelegt. Neben dieser fertigbauspezifischen Verbraucherschutzregelung erfolgt keine Anrufung einer gesetzlichen Verbraucherschlichtungsstelle. Einzelheiten zum Verfahren regelt § 2.2 der QDF-Satzung (PDF-Download).