EFFIZIENZHÄUSER VON MEISTERSTÜCK-HAUS

Förderkredit "Klimafreundlicher Neubau" ausgesetzt

Der Förderkredit "Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude" (Förderprogramm 297, 298) kann seit Ende 2023 nicht mehr beantragt werden. Aufgrund der hohen Nach­frage sind die der KfW hierfür zur Verfügung stehenden Haus­halts­mittel erschöpft. Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundes­haushalt 2024 in Kraft getreten ist und die KfW vom Bund er­mächtigt worden ist, über ent­sprechende Bundes­mittel für neue Förder­zusagen zu verfügen. Dieser Rahmen des Gesetz­gebers bzw. des Bundes wird voraus­s. Anfang Februar 2024 vor­liegen. Über den genauen Zeit­punkt, ab dem wieder Anträge gestellt werden können, informieren Sie sich bitte direkt www.kfw.de.

Unsere EffizienzHaus-Klassiker:

Gesetzlicher Neubau-Standard nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. Januar 2023 der Effizienzhaus-55-Standard.

Wenn Sie ein Meisterstück-HAUS als Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 40 NH errichten wollen, wählen Sie ein weiteres Dämmpaket und eine Photovoltaik-Anlage mit Speicher. Zu Ihren individuellen Vorstellungen sprechen Sie uns bitte frühzeitig an, damit die Hausplanung von vornherein auf die Effizienzhaus-Anforderungen hin optimiert werden kann.

Aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen der KfW erhalten Sie auf der KfW-Internetseite (externer Link).